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BVG Schweiz – Das Schweizer Vorsorgesystem erklärt

Das BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Vorsorgesystems und regelt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Es ist auch unter dem Begriff „Pensionskasse“ bekannt und bildet zusammen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) die sogenannte Zweite Säule der Altersvorsorge. Dieses System zielt darauf ab, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und den Versicherten nach der Pensionierung oder im Falle von Invalidität eine finanzielle Absicherung zu bieten.

Das Schweizer Vorsorgesystem – Die drei Säulen

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-System:

Erste Säule (AHV/IV): Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) sind die Basisversorgung, die für alle Personen in der Schweiz obligatorisch ist. Diese soll das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität oder nach dem Tod des Versorgers sichern.

Zweite Säule (BVG): Die berufliche Vorsorge ergänzt die erste Säule und zielt darauf ab, zusammen mit der AHV etwa 60 % des letzten Einkommens zu sichern. Sie ist für Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch und wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

Dritte Säule: Diese freiwillige, private Vorsorge dient der zusätzlichen Absicherung und wird häufig genutzt, um den Lebensstandard im Alter weiter zu erhöhen. Die dritte Säule bietet steuerliche Vorteile und umfasst die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b).

Was ist das BVG?

Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) regelt die berufliche Vorsorge in der Schweiz und bestimmt, welche Arbeitnehmer obligatorisch versichert sind, wie die Finanzierung funktioniert und welche Leistungen im Falle von Alter, Invalidität oder Tod ausbezahlt werden.

Wer ist BVG-versichert?

Das BVG gilt für alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die mindestens 21’510 CHF (Stand 2024) pro Jahr verdienen. Arbeitnehmer über diesem Betrag sind automatisch in einer Pensionskasse versichert. Für Selbstständige ist die BVG-Versicherung freiwillig, sie können sich jedoch ebenfalls einer Pensionskasse anschließen, um von den Vorteilen zu profitieren.

Beiträge zur Pensionskasse

Die Beiträge zur Pensionskasse werden gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Beiträge. Die Höhe der Beiträge hängt vom versicherten Lohn und dem Alter der versicherten Person ab – mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge, da auch der Vorsorgebedarf höher wird.

Leistungen aus der Pensionskasse

Die Pensionskasse zahlt im Alter ein Altersguthaben aus, das während der Erwerbsjahre angespart wurde. Dieses Altersguthaben kann als Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung bezogen werden. Neben der Altersvorsorge bietet die BVG auch Leistungen im Falle von Invalidität und Tod (Hinterlassenenleistungen).

Wie wird das Altersguthaben berechnet?

Wie wird das Altersguthaben berechnet?
Das Altersguthaben setzt sich aus den jährlichen Beiträgen sowie den Zinsen zusammen. Jedes Jahr, in dem Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt werden, erhöht sich das Altersguthaben. Die Verzinsung dieses Guthabens wird vom Bundesrat festgelegt und kann je nach Marktsituation variieren.
Ein Teil des Einkommens wird nicht für die Pensionskasse berücksichtigt, der sogenannte Koordinationsabzug. Der Koordinationsabzug für 2024 beträgt 25’725 CHF. Nur der über diesen Betrag hinausgehende Lohn wird versichert.

Leistungen im Alter

Nach der Pensionierung haben Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse. Sie können dabei zwischen einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Oft wird eine Kombination aus beiden Optionen gewählt. Die Altersleistungen sollen zusammen mit der AHV eine Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen.

Invaliden- und Hinterlassenenleistungen

Neben der Altersvorsorge deckt das BVG auch das Risiko von Invalidität und Tod ab:

Invalidenrente: Wenn eine versicherte Person durch Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig wird, zahlt die Pensionskasse eine Invalidenrente. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach dem angesparten Guthaben und dem Alter der versicherten Person.

Hinterlassenenrente: Im Falle des Todes eines Versicherten haben die Hinterbliebenen (Ehepartner und Kinder) Anspruch auf eine Rente oder eine Kapitalauszahlung. Dies soll sicherstellen, dass die Familie finanziell abgesichert ist.

Besonderheiten und Flexibilität im BVG

Besonderheiten und Flexibilität im BVG
Das BVG bietet in bestimmten Fällen Flexibilität. So können Versicherte etwa:

Vorzeitiger Ruhestand: Es ist möglich, die Altersrente bereits vor dem ordentlichen Rentenalter (64 für Frauen, 65 für Männer) zu beziehen. In diesem Fall fällt die Rente allerdings tiefer aus, da das angesparte Guthaben früher aufgeteilt wird.

Kapitalbezug für Wohneigentum: Es ist möglich, einen Teil des angesparten Pensionskassenkapitals für den Kauf von Wohneigentum zu verwenden. Dies ist vor allem für jüngere Versicherte interessant, die Eigenkapital für den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung benötigen.

Fazit

Das BVG ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Altersvorsorge und ergänzt die staatliche AHV/IV. Für Arbeitnehmer ist es obligatorisch und bietet Schutz im Alter sowie bei Invalidität und Tod. Es ermöglicht nicht nur den Bezug einer Rente, sondern bietet auch Flexibilität bei der Auszahlung und beim Einsatz für andere Lebensziele wie Wohneigentum. Das BVG stellt sicher, dass die Schweizer Bevölkerung im Ruhestand oder bei Schicksalsschlägen wie Invalidität und Tod finanziell abgesichert ist.